Kreisfachtagung am 30. April 2014 beim KVBW in Karlsruhe

Großes Interesse an Kreisfachtagung 2014

Themen zur Versorgung sowie zur kommunalen Doppik standen im Mittelpunkt

Die Versorgung der Beamten und die Gewährung der Beihilfe, der „Mehr Wert“ der Zusatzversorgung für die Beschäftigten sowie die Umsetzung der kommunalen Doppik in der Praxis standen im Mittelpunkt der diesjährigen Kreisfachtagung des Bezirksverbandes Karlsruhe.

Der erste Vorsitzende Thomas Sturm konnte in den Räumen des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg in Karlsruhe über 50 Teilnehmer begrüßen. Darunter auch einige Ruheständler und Pensionäre. Sein besonderer Gruß galt insbesondere Direktor Frank Reimold vom KVBW, dem er besonders für die Überlassung der Räumlichkeiten sowie für die Unterstützung der Veranstaltung dankte.

Unter der Überschrift „Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg 2014 – Ein Unternehmen im Aufbruch“ stellte Direktor Frank Reimold zunächst die Struktur und die neue Organisation des Verbandes vor. Die Verwaltung  des KVBW ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: „Unternehmenssteuerung“, „Mitglieder und Leistungen“ sowie „Kapitaleinlagen und Interne Leistungen“. Durch diese Gliederungen konnten bei den Verwaltungsabläufen die größten Synergien erzielt werden. Die Geschäftsfelder unterteilen sich in die Bereiche Beamtenversorgung, Beihilfe, Zusatzversorgung und Kommunaler Personalservice, so Reimold. Seit 2006 bietet der KVBW Bezüge- und Entgeltabrechnung als komplettes Lohnbüro an, seit 2008 auch die Aufgaben der Landesfamilienkasse. Diese Leistungen wurden in den vergangenen Jahren von immer mehr Kommunen und Verbänden in Anspruch genommen.

Auf Grund der demografischen Entwicklung in Deutschland wurde 2003 von den Gremien des KVBW entschieden, bei der Zusatzversorgung ab 2004, beziehungsweise ab 2005 in der Beamtenversorgung den „ewigen Umlagensatz“ einzuführen. Hierbei soll eine Schwankungsreserve aufgebaut werden, um künftige Spitzenbelastungen abzufedern. Dieses Ziel wird in circa 50 Jahren erreicht sein, so Direktor Reimold.

Durch den damit verbundenen Aufbau eines Kapitalstocks hat sich das Vermögen des Verbandes auf mittlerweile rund 6,5 Mrd. Euro angehäuft. Dadurch ergeben sich auch innerhalb der Verwaltung neue Geschäftsfelder. Ziel sei es, das Vermögen zu erhalten und langfristig die notwendigen Erträge zu erzielen. Die Zielgröße wurde zwischen 4 und 5 Prozent definiert.

Ein aktueller Blick auf die Beamtenversorgung und die Beihilfe sowie deren Finanzierung gab Ralf Lindemann als Mitglied der Geschäftsführung des KVBW. Lindenmann zitierte eingangs die Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung. So hat der Rechnungshof einen Rückstellungsbedarf von 70 Mrd. Euro für künftige Pensionen ermittelt, der durch die bisher vorhandene Vorsorge nicht annähernd erreicht wird. Zur nachhaltigen Sicherung der Pensionen wurden von Seiten der Landesregierung, dennoch zahlreichen Maßnahmen eingeleitet. Unter anderem auch die Anhebung der Pensionsrückstellung für neu eingestellte Beamte. Weiter Maßnahmen waren unter anderem, die Verschiebung von Besoldungsanpassungen, Einsparungen bei der Beihilfe sowie die Absenkung des Versorgungsniveaus in der Beamtenversorgung.

Auch hier hat der KVBW bereits 2003 mit dem Beschluss des Verwaltungsrates frühzeitig reagiert. Inhalt war dabei unter anderem die Einführung des „Ewigen Umlagesatzes“ in Höhe von 34 v.H.  unter Beibehaltung des Umlagesystems.

Unter der Überschrift „ 75 Jahre ZVK – Mehr Wert als man denkt!“, referierte ebenfalls Ralf Lindemann, der zunächst die Geschichte der „Zusatzversorgung“ in Deutschland näher darstellte.

Seit dem Jahr 2001 hat sich der Versichertenbestand bei der ZVK von rund 700.000 auf nahezu 1 Million erhöht. Neben der gesetzlichen Rente bildet die Absicherung durch die Betriebsrente im öffentlichen Dienst die zweite wichtige Säule im Rentensystem in Deutschland. Die dritte Säule stellt die private Altersvorsorge dar, bei der der KVBW ebenfalls maßgeschneiderte Lösungen, insbesondere für die Beschäftigten seiner Mitglieder bietet.

Nach der Pause stellte Wolfgang Fuchs als Produktmanager der KIVBF das Produkt und die Lösung „SMART“ zur Einführung der kommunalen Doppik dar.

Fuchs betonte, dass durch die Gesetzesänderung zwischenzeitlich die Rahmendaten für das Neue Kommunale Haushaltsrecht bekannt seien. Danach müssen bis zum 1. Januar 2020 noch rund 370 Kommunen, beziehungsweise noch rund 500 Mandanten auf die Doppik umgestellt werden. Damit das Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann, empfahl er allen Anwesenden, sich frühzeitig mit dieser Thematik zu beschäftigen. Wichtig sei jetzt, so Fuchs, einen verbindlichen Umstellungszeitpunkt festzulegen.

Als Lösung bietet er von Seiten der KIVBF das Produkt „SMART“ an, welches gemeinsam mit der Datenzentrale entwickelt wurde. Dargestellt wird nun der Haushalt auf der operativen Ebene. Dies bedeutet, dass die Darstellung nach der Produkthierarchie prozessorientiert dargestellt wird. Intern kann jedoch jeder Nutzer seine Anwendungen selbst bestimmen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung.

Gegenüber den bisherigen Masken ändere sich für die Anwender relativ wenig, da die Abläufe im „Hintergrund“ abgebildet werden.

Der Zeitrahmen für den eigentlichen Umstellungsprozess mit SMART vor dem Produktivstart dauert im Schnitt neun Monate, wobei die Vermögensbewertung sowie erforderliche Vorarbeiten bereits im Vorfeld von den jeweiligen Verwaltungen geleistet werden müssen. Schulungstage im Rechenzentrum für die Produktivlösung SMART sind mit insgesamt acht Tagen einzuplanen.

Die bisherigen Erfahrungen der Anwender von SMART seien, so Wolfgang Fuchs, durchweg positiv.

Vorsitzender Thomas Sturm bedanke sich bei allen Referenten mit einem Weinpräsent für ihre gelungenen und anschaulichen Vorträge. Sein besonderer Dank galt auch dem Mitglied des Kreisverbandes Karlsruhe vom KVBW, Martin Hüsam, für die gute Organisation der Veranstaltung.