Kreisversammlung am 29.04.2010 in Graben-Neudorf

„Gesplittete Abwassergebühr“ und „Vermögenserfassung und -bewertung“ waren Themenschwerpunkte der Tagung

Gleich zwei aktuelle Themen standen im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung des Kreisverbandes Karlsruhe. Zum einen das Thema „Einführung einer getrennten Abwassergebühr“ und zum anderen „Erfassung und Bewertung des Vermögens in Vorbereitung auf das NKHR“.

Neben Bürgermeister Hans-Dieter Reinwald von der Gemeinde Graben-Neudorf konnte der Vorsitzende Günter Lautenschläger Vertreter von nahezu allen 32 Kreiskommunen, dem Landratsamt, der KIVBF sowie von verschiedenen Zweckverbänden begrüßen. Sein besonderer Dank galt Herrn Kammerer von der Sparkasse Karlsruhe für die kostenlose Überlassung der Tagungsräumlichkeiten sowie für die Bereitstellung der Pausenverpflegung.

Günter Lautenschläger informierte einleitend, dass auf Grund eines aktuellen Urteils vom 11. März 2010 des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg eine Berechnung von Abwassergebühren nach dem Einheitsmaßstab rechtswidrig sei. Insofern seien alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, getrennte Entwässerungsgebühren einzuführen. In welchen Schritten eine solche Änderung vollzogen werden kann und was es dabei zu beachten gilt, stellten Dipl. Ing. Thomas Schneider vom Büro b-i-t-consult und Dr.-Ing. Hans-Peter Zerres  anschaulich in ihren Vorträgen dar. Eine Umstellung vollzieht sich dabei sinnvollerweise in fünf Schritten:

  1. Anpassung des Ortsrechts
  2. Erhebung der Flächendaten
  3. Kostenträgerrechnung und Gebührenkalkulation
  4. Öffentlichkeitsarbeit
  5. Konzept + Workflow für künftige Fortschreibung

Neben einer gezielten und umfassenden Öffentlichkeitsarbeit ist es nach Ansicht der beiden Referenten besonders wichtig, dass bereits im Vorfeld die örtliche Abwassersatzung umfassend und klar geändert wird. Eine Arbeitshilfe bietet hierzu die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg. In der Gebührensatzung muss beispielsweise geregelt sein, wie niederschlagsabflussreduzierende Maßnahmen behandelt werden, ebenso wie „Einleitungen über die Straße“.

Für die Erhebung der Flächendaten bieten sich sowohl eine Bürgerbefragung als sogenannte „Selbstauskunft“ als auch eine Überfliegung des Gemeindegebietes an. In der Praxis hat sich eine Kombination beider Verfahren bewährt bei der zunächst eine Flächenauswertung durch die Kommune erfolgt, mit anschließender Prüfung durch den Bürger. Wichtig ist dabei, dass bereits im Vorfeld innerhalb der Verwaltung geprüft wird, für welche Zwecke diese Daten noch verwendet werden können (z.Bsp.: Straßenmanagement, Entwässerungsplanung, Baum- und Leuchtenkataster usw). Für die  Projektumsetzung muss von einem Zeitrahmen von rund neun Monaten ausgegangen werden, so Dipl. Ing. Thomas Schneider.

Über die Erfassung und Bewertung des Vermögens in Vorbereitung auf das Neue kommunale Haushaltsrecht referierte Roswitha Kose, Stellv. Rechnungsamtsleiterin bei der Stadt Kraichtal. In einem Projekt mit zwei Studenten der Fachhochschule Kehl galt es im vergangenen Jahr zunächst das Grundstücksvermögen der Kommune zu erfassen und anschließend gesetzeskonform zu bewerten. Hierzu wurden zunächst die Daten in digitaler Form beschafft und anschließend in einem Datenbankformat abgebildet. Nach der Bewertung werden dann die Daten in die Anlagenbuchhaltung übernommen.

Bei der Bewertung von Grundstücken gilt der Grundsatz, dass die tatsächlichen Anschaffungskosten berücksichtigt werden müssen, also Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten. Falls diese nicht mehr ermittelt werden können, sind pauschale Grundstückspreise, wie beispielsweise Bodenrichtwerte zum Zeitpunkt der Anschaffung zu Grund zu legen. Bei einem Erwerb vor dem 31. Dezember 1974 gilt der örtliche Bodenrichtwert zum 1. Januar 1974.  Für die verschiedenen Aufbauten gilt, dass hier auch grundsätzlich die tatsächlichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt werden müssen. Sollten diese nicht mehr ermittelbar sein, können hier ebenfalls Erfahrungswerte berücksichtigt werden.

Insgesamt konnte anhand der Beispiele und der gewonnenen Erfahrungen festgestellt werden, dass für die Vermögensbewertung ein enormer Zeitaufwand erforderlich ist. Am Beispiel der Stadt Kraichtal beträgt dieser Zeitrahmen mindestens 1,5 Jahre. Ferner ist  eine ständige Aktualisierung notwendig. Neben der Kämmerei sind in diesem Prozess auch die verschiedenen Fachämter sehr stark eingebunden. Sollten in dieses Projekt Studenden mit eingebunden werden, so ist darauf zu achten, dass ihnen ständig ein fachkompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.